Die Großtrappe – der märkische Strauß

Ursprünglich ist die Großtrappe (Otis tarda) ein Vogel ausgedehnter Steppenlandschaften. Im Zuge der großflächigen Rodungen im Mittelalter und der stetigen Ausbreitung von Acker-, Wiesen- und Weidelandschaften eröffneten sich dem großen Vogel neue und attraktive Lebensräume, sodass Großtrappen im 18. und 19. Jahrhundert zu den typischen, weit verbreiteten Arten der Kulturlandschaft in Europa gehörten. Einst zu Tausenden in der Mark Brandenburg anzutreffen, verursachten die Tiere zum Teil erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, denen man mit einer gezielten Bejagung entgegen trat. So war zum Beispiel bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts auch das Sammeln von Trappeneiern auf den Feldern durch Schulkinder durchaus üblich.

 

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde mit dem Einsatz von Düngemitteln die Dreifelderwirtschaft eingestellt. Damit verschwanden die Brachen, die mit ihrer Wirtschaftsruhe und der Vielfalt an Blütenpflanzen und Insekten für die Großtrappen sehr wertvolle Lebensräume waren. Die Einführung immer schneller arbeitender Landmaschinen führte zu zahlreichen Gelege- und Kükenverlusten. In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden durch den großflächigen Einsatz von Herbiziden und Insektiziden die floristische Vielfalt und die Dichte der Insektenbestände so stark verringert, dass für die Küken der Großtrappen nicht mehr ausreichend Nahrung vorhanden war. Die Anzahl erfolgreicher Bruten reichte nicht mehr aus, um den Großtrappenbestand zu erhalten. Mitte der 1990er Jahre lag der Bestand mit 57 Tieren an der Grenze des Aussterbens in Deutschland.


Trappengebiete/Verbreitung

 

Vor diesem Hintergrund hat es sich der Förderverein Großtrappenschutz e.V. in Zusammenarbeit mit den Umweltministerien der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg zur Aufgabe gemacht, die Situation der Großtrappe in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Die jahrelange Schutzarbeit zeigt gute Erfolge und liess das Trappen-Vorkommen wieder deutlich ansteigen, bis 2014 auf rund 160 Tiere .

Zum Schutzkonzept gehören u.a. Maßnahmen zur „trappenfreundlichen“ Gestaltung ihrer Lebensräume, wie die Anlage von Futter- und Brachestreifen auf Ackerflächen ohne den Einsatz von Agrochemikalien, die Verminderung der Düngung im Grünland, die Senkung der Raubwilddichte mit Unterstützung der lokalen Jägerschaft, um die Verluste von Trappengelegen und Küken zu verringern. Darüber hinaus erfolgt die Auswilderung künstlich erbrüteter Jungtrappen als Mittel der Bestandsstützung, bis sich eine natürliche bestandserhaltende Nachwuchsrate in den drei Teilpopulationen eingestellt hat. In diesem Sinne kann nur im engen Zusammenwirken von Landnutzern, Jägern und Bevölkerung die Großtrappe als einzigartige Charakterart der Agrarlandschaft erhalten bleiben.